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DSB 16.10.2024, D550.769 – Interessenskonflikt eines Datenschutzbeauftragten/Geschäftsführers

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2025/42ZIIR 2025, 307 Heft 3 v. 8.9.2025

DSB, 16.10.2024, D550.769
Interessenskonflikt eines Datenschutzbeauftragten/Geschäftsführers

Seite 307


Ein Datenschutzbeauftragter muss nach Art 38 DSGVO weisungsfrei und frei von Interessenskonflikten zum Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter sein.

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