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BVwG Urteil 2.2.2023, W290 2255475-1 – Einwilligung zum Empfang einer E-Mail-Wahlwerbung

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2024/39ZIIR 2024, 282 Heft 3 v. 21.8.2024

BVwG, 02.02.2023, W290 2255475-1
Einwilligung zum Empfang einer E-Mail-Wahlwerbung

Die Zusendung einer Wahlwerbung per E-Mail für die Ärtzekammerwahl bedarf grundsätzlich der vorherigen Einwilligung des Empfängers nach § 174 TKG. Die Veröffentlichung von Kontaktdaten (auch die E-Mail-Adresse) eines Arztes auf einer Website zur elektronischen Arztsuche stellt keine Einwilligung iSd § 174 TKG dar.

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