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OGH: Unwahre Berichterstattung nicht zur Kreditschädigung geeignet

JudikaturPersönlichkeits- und MedienrechtClemens ThieleZIIR 2023, 109 Heft 1 v. 13.2.2023

Deskriptoren: Kreditschädigung, zivile; Bundespräsidentenwahl; Äußerung, unwahre; Wahlleiter.

Normen: § 16 ABGB, § 20 ABGB, § 1330 Abs 1 ABGB, § 1330 Abs 2 ABGB, § 6 Abs 2 Z 2 lit b MedG

Ob eine Äußerung als erhebliche Ehrverletzung anzusehen ist, ist danach zu beurteilen, ob die Äußerung objektiv geeignet ist, ehrverletzend zu wirken und in concreto auch diese Wirkung entfaltet hat.

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