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OGH: Einseitige AGB-Änderung der TK-Anbieter

JudikaturE-Commerce RechtZIIR 2018, 407 Heft 4 v. 1.11.2018

Deskriptoren: AGB; Änderung der AGB; gesetzliches Änderungsrecht.

Normen: § 25 TKG, Art 20 Abs 2 RL 2002/22/EG , § 6 KSchG

Gemäß Art 20 Abs 2 der UniversaldienstRL müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass bei der Bekanntgabe von Änderungen der Vertragsbedingungen, die von den Unternehmen, die elektronische Kommunikationsdienste bereitstellen, den Teilnehmern das Recht einzuräumen ist den Vertrag ohne Zahlung von Vertragsstrafen zu widerrufen.

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