OGH, 28.02.2018, 6 Ob 23/18b 
keine Sammelklage gegen Facebook 
Der Verbrauchergerichtsstand am Wohnsitz des Klägers steht alleine für die Verletzung der eigenen Rechte des Klägers, nicht aber für diesem abgetretene Ansprüche zur Verfügung.
 OGH, 28.02.2018, 6 Ob 23/18b 
keine Sammelklage gegen Facebook 
Der Verbrauchergerichtsstand am Wohnsitz des Klägers steht alleine für die Verletzung der eigenen Rechte des Klägers, nicht aber für diesem abgetretene Ansprüche zur Verfügung.
