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VfGH 4. 10. 2012, B 563/11 (Wasserrecht)

VfGHWasserrechtZfV 2013/804ZfV 2013, 527 Heft 3 v. 9.7.2013

WRG 1959 idF BGBl I 2006/123: § 101 Abs 2 (Regelung für den Fall, dass mehrere Wasserrechtsbehörden iSd §§ 98 bis 100 zuständig sind, die alle im Sachbereich Wasserrecht Kompetenzen besitzen, jedoch an unterschiedlicher Stelle in der verwaltungshierarchischen Struktur stehen)

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