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VwGH 13. 5. 2011, 2007/10/0085 (Sozialhilfe)

VwGHSozialhilfeZfV 2012/453ZfV 2012, 325 Heft 2 v. 9.5.2012

Stmk SozialhilfeG 1998: § 4 Abs 1 (Rechtsanspruch auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes, sofern nicht ua von anderen Einrichtungen gedeckt; Sozialhilfeträger muss allenfalls in Vorlage treten, wenn der Hilfebedürftige diese Leistung nicht rechtzeitig, zB vom Krankenversicherungsträger oder im Fall einer Geburt vom Kindesvater, erhält)

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