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VwGH 3. 7. 2007, 2006/05/0130

VwGH:BaurechtZfV 2008/598ZfV 2008, 358 Heft 3 v. 2.7.2008

NÖ BauO: § 14 Z 4 (bewilligungspflichtige Bauten; Abänderung von Bauwerken, wenn die Standsicherheit tragender Bauteile, der Brandschutz oder hygienische Verhältnisse beeinträchtigt; geänderte Ausführung eines Bauvorhabens unter Veränderung seiner Lage, aliud, neue Bewilligung erforderlich)

VwGH 3. 7. 2007, 2006/05/0130

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