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Personalvertretung 11. 10. 1999, A 43-PVAK/99

JudikaturZfV 2000/1729ZfV 2000, 709

§ 41a Abs 1 PVG

Personalvertretung 11.10.1999, A 43-PVAK/99

Auf das Verfahren vor der PVAK ist gem § 41a Abs 1 PVG das AVG anzuwenden. Ein förmliches Ablehnungsrecht der PVAK wegen Befangenheit steht der Partei daher nicht zu.

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