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VwGH 28. 2. 1996, 96/07/0029 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 1997/1859ZfV 1997, 671

§ 97 Abs 2 WRG (Entscheidungen und Verfügungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung eines Wasserverbandes; schriftliche Anrufbarkeit der Schlichtungsstelle; Entscheidungen und Verfügungen stellen keine Bescheide dar)

§ 93 Abs 5 WRG (Schlichtungsstelle; Beilegen von Streitigkeiten aus dem Verbandsverhältnis, kein Entscheiden der Mitgliederversammlung oder des Vorstandes über den Antrag eines Mitgliedes ist Streitigkeit aus Verbandsverhältnis)

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