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VfGH 13. 12. 1995, B 1445/95 (MENSCHENRECHTSKONVENTION, ARTIKEL 8)

JudikaturMENSCHENRECHTSKONVENTION, ARTIKEL 8ZfV 1996/2116ZfV 1996, 781

(Interessenabwägung bei Versagungstatbeständen der für die Dauer der Bewilligung nicht gesicherten ortsüblichen Unterkunft oder des nicht gesicherten Lebensunterhaltes iSd § 5 Abs 1 AufG )

VfGH 13.12.1995, B 1445/95

2) Grundlegend verfehlt ist es insbes, wenn die Beh annimmt, die Familienbeihilfe stelle im vorl Zusammenhang (Anm mj Bfin, deren Vater für sie Familienbeihilfe bezieht) kein Einkommen dar.

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