Zusammenfassung: Im vorliegenden Fall war eine Liegenschaft an eine Privatstiftung um einen Preis verkauft worden, der deutlich unter dem Verkehrswert lag. Der UFS widersprach dem BMF, was die Pflicht zur Leistung von Stiftungseingangssteuer betraf. Im Weiteren war fraglich, in welchem Verhältnis Stiftungseinganssteuer und Grunderwerbsteuer zueinander stehen. In der Anmerkung hebt der Autor die besondere Konstellation hinsichtlich der verschiedenen Rechtsmeinungen hervor und erläutert, bis zu welchem Tag die in diesem Verfahren maßgebliche Rechtslage galt.

