Deskriptoren: Grunderwerbsteuer; Personengesellschaft; Anteilsvereinigung.
Normen: § 1 Abs 3 GrEStG
Der Erwerb von mehr als 95% der Anteile an einer ein inländisches Grundstück besitzenden Personengesellschaft unterliegt als Anteilsvereinigung gem § 1 Abs 3 GrEStG der Grunderwerbsteuer, wenn der Personengesellschaftstatbestand gem § 1 Abs 2a GrEStG nicht zur Anwendung kommt.

