Der liechtensteinische Oberste Gerichtshof (flOGH) hatte in einer aktuellen Entscheidung nochmals Gelegenheit, zum Missbrauch der Vertretungsmacht durch einen Stiftungsvorstand (Stiftungsrat) infolge einer Überschreitung des Stiftungszwecks Stellung zu nehmen. Der neue Begründungsansatz, den der flOGH wählt, ist jedoch kritisch zu sehen.

