Während die Türkei das SchKG der Schweiz fast vollständig übernommen hat, ist der türkische Verlustschein nicht nach dem Vorbild des schweizerischen nachgebildet und hat sich nur parallel zum schweizerischen Verlustschein entwickelt. Im Rahmen dieses Aufsatzes werden die Regelungen bezüglich des Verlustscheins (auch neue) rechtsvergleichend mit dem schweizerischen Recht auseinandergesetzt.