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Leitsätze - Zulässigkeit der Eheschließung zwischen Adoptivvater und Adoptivtochter ist kein Verstoß gegen den ordre public

Internationales PrivatrechtZfRV-LS 2007/30ZfRV-LS 2007, 155 Heft 4 v. 1.9.2007

§ 6 IPRG

Durch die Verbotsklausel gem § 6 IPRG sind die Bestimmungen des fremden Rechts nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung mit den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung unvereinbar sind.

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