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Haftung des Abschlussprüfers für Vertrauen des Anlegers auf früheren Bestätigungsvermerk bei späterer Veranlagung

JudikaturOGHBearbeiter: Thomas BarthZFR 2025/187ZFR 2025, 472 Heft 9 v. 22.9.2025

UGB: §§ 274 f

Leitsätze (der Redaktion)

Der Vertrag zwischen dem Abschlussprüfer und der geprüften Gesellschaft ist ein Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter, der auch zugunsten potenzieller Gläubiger der Gesellschaft Schutzwirkungen entfaltet.

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