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Marktrisikoklassifizierung von offenen Immobilienfonds

BeiträgeMimo Hussein/Niklas ReinprechtZFR 2025/176ZFR 2025, 448 Heft 9 v. 22.9.2025

1. Einleitung

Die Risikoklassifizierung offener Immobilienfonds, die sich als Alternativer Investmentfonds ( AIF ) gem der Begriffsbestimmung des AIFMG qualifizieren, unter der VO (EU) 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO) ist komplex und rechtlich wie praktisch bedeutsam, aktuell mehr denn je. Die Komplexität und das damit einhergehende Risiko einer falschen Klassifizierung zeigen sich etwa anhand eines zuletzt in D ergangenen Urteils11Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth 21. 2. 2025, 4 HK O 5879/24, zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags noch nicht rechtskräftig; s dazu weiter unten. zur Risikoklassifizierung von offenen Immobilien-AIF. Diese E belegt die Brisanz dieser Thematik und zeigt, dass die falsche Risikoeinstufung per se (dh völlig unabhängig von den weiteren Unterlagen, Informationen und Beratungen) zu Schadenersatzansprüchen von Investoren gegenüber Fonds-Managern als PRIIP-Herstellern bei entsprechender negativer Performance des PRIIP führen kann. Im vorliegenden Beitrag werden daher die dogmatischen Grundlagen der Risikoklassifizierung von offenen AIF näher beleuchtet.

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