RL 93/13/EWG : Art 6 Abs 1, Art 7 Abs 1
Tenor des Gerichts
Art 6 Abs 1 und Art 7 Abs 1 RL 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sowie der Äquivalenzgrundsatz sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung oder Rsp nicht entgegenstehen, die zwar vorsieht, dass ein Anspruch auf Feststellung der Nichtigkeit einer missbräuchlichen Klausel in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher unverjährbar ist, den Anspruch zur Geltendmachung der Restitutionswirkungen dieser Feststellung aber einer Verjährungsfrist unterwirft, sofern die nationale Rechtsordnung in anderen als den von der RL 93/13 erfassten Bereichen Ansprüche vorsieht, die auf den Wirkungen der Feststellung der Nichtigkeit beruhen und im Hinblick auf ihren Gegenstand, ihren Rechtsgrund und ihre wesentlichen Merkmale mit dem Anspruch vergleichbar sind, mit dem solche Restitutionswirkungen geltend gemacht werden sollen, und für die eine Verjährungsfrist gilt, die mit derjenigen vergleichbar ist, die für den letztgenannten Anspruch gilt.

