Die Rechtsfolgen des Einfrierens von Gesellschaftsbeteiligungen im Allgemeinen und insb von Aktien beschäftigen die Gerichte nicht nur in Ö. Der OGH hat mit Beschluss vom 18. 2. 2025 ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gestellt und folgt damit dem Höchstgericht der Niederlande.