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DORA: Gemeinsame Leitlinien zur Schätzung der von schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfällen verursachten Kosten und Verluste

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2025/126ZFR 2025, 322 Heft 6 v. 30.6.2025

Nach Art 11 Abs 10 VO (EU) 2022/2554 (DORA) müssen Finanzunternehmen, bei denen es sich nicht um Kleinstunternehmen handelt, den zuständigen Behörden auf Anfrage die geschätzten aggregierten jährlichen Kosten und Verluste, die durch schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle verursacht wurden, melden. Art 11 Abs 11 DORA überträgt den Europäischen Aufsichtsbehörden ("ESA") das Mandat, gemeinsame Leitlinien für diese Schätzung der aggregierten jährlichen Kosten und Verluste auszuarbeiten. Auf dieser unionsrechtlichen Grundlage haben EBA, ESMA und EIOPA bereits vor längerer Zeit die vorliegenden gemeinsamen Leitlinien "für die Schätzung der von schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfällen verursachten aggregierten jährlichen Kosten und Verluste gem der VO (EU) 2022/2554 " herausgegeben.11JC 2024 34 vom 5. 6. 2024. Nach Veröffentlichung in den EU-Amtssprachen hat die FMA zuletzt im Mai 2025 die Erklärung "compliant" zu diesen Leitlinien abgegeben. Gem Rz 4 der Leitlinie gelten diese bereits seit dem 19. 5. 2025.

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