ABGB: §§ 880a, 914, 915, 1105
Leitsatz (der Redaktion)
Dass die Parteien beim Abschluss des Garantievertrags mögliche Zinsminderungsrechte von Bestandnehmern infolge einer Pandemie nicht berücksichtigt haben (können), ändert nichts am abstrakten Charakter der Garantieforderung.

