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Kreditbearbeitungsentgelte, Kundensouveränität und Klauselkontrolle - Anmerkungen zu 7 Ob 169/24i

BeiträgePhilipp FidlerZFR 2025/109ZFR 2025, 265 Heft 6 v. 30.6.2025

Der OGH geht in der E 7 Ob 169/24i von seiner bisherigen Rsp ab. Kreditbearbeitungsentgelte sollen doch der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB unterliegen und auch gröblich benachteiligend sein, wenn es zu einer "groben Kostenüberschreitung" kommt. Der Beitrag zeigt, dass die Judikaturwende nicht unionsrechtlich veranlasst war. Ferner sprechen marktorientierte Kriterien gegen die Kontrollfähigkeit von Bearbeitungsentgelten. Selbst wenn der OGH diese Beurteilung aufrechthält, bestätigt der EuGH in der Rs Caja Rural de Navarra, dass ein prozentuales Bearbeitungsentgelt nicht gröblich benachteiligend ist.11Der Beitrag geht auf einen Forschungsauftrag der WKO Bundessparte Bank und Versicherung zurück.

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