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Die verhältnismäßige Verringerung der Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung von Hypothekar- und Immobilienkrediten

BeiträgeFlorian HeindlerZFR 2025/89ZFR 2025, 224 Heft 5 v. 29.5.2025

Mit der Änderung durch BGBl I 2021/1 ist der Ausdruck "laufzeitabhängig" in § 20 Abs 1 Satz 3 HIKrG entfallen. Der Gesetzestext wurde damit dem Text der WIKr-RL noch weiter angenähert. Dieser Beitrag plädiert dafür, die Präzisierungen der erstattungsfähigen Kosten, wie sie der EuGH zur WIKr-RL formuliert hat, auch für die Auslegung des § 20 Abs 1 Satz 3 HIKrG heranzuziehen.11Der Beitrag beruht auf einer Anfrage aus der Praxis.

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