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Delegierte Verordnung zum Eigentümerkontrollverfahren bei Emittenten vermögenswertereferenzierter Token

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2025/84ZFR 2025, 204 Heft 4 v. 29.4.2025

Wie allgemein im Bereich der Finanzmarktregulierung üblich, enthält auch die MiCAR, und zwar in Art 41 f, ein rechtliches Instrumentarium iZm dem Erwerb oder der Aufgabe qualifizierter Beteiligungen an einem Emittenten von vermögenswertreferenzierten Token (ART). Als eine solche qualifizierte Beteiligung gilt - vergleichbar mit Bestimmungen etwa in CRD IV oder MiFID II - das direkte oder indirekte Halten einer Beteiligung an einem ART-Emittenten (oder einem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen), die mindestens 10 % des Kapitals oder der Stimmrechte umfasst oder die Ausübung eines maßgeblichen Einflusses auf die Geschäftsführung eines ART-Emittenten (oder die Geschäftsführung des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen), an der eine solche Beteiligung gehalten wird, ermöglicht.

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