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Anpassung der Eigenmittelanforderungen und Vorgaben für Stresstestprogramme von Krypto-Emittenten: RTS der Kommission

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2025/82ZFR 2025, 202 Heft 4 v. 29.4.2025

Im Zusammenhang mit den Eigenmittelvorschriften und Stresstests von Emittenten vermögenswertereferenzierter Token (ART) gem Art 35 MiCAR erteilt Art 35 Abs 6 UAbs 3 MiCAR der Kom einige Mandate zum Erlassen technischer Regulierungsstandards (RTS). Demnach sind in einem solchen Verfahren Präzisierungen zu folgenden Regelungsgegenständen vorzunehmen:

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