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Keine Haftung, wenn Prospekt keinen Einfluss auf Anlageentscheidung hatte

JudikaturOGHBearbeiter: Michael PfeiferZFR 2025/69ZFR 2025, 178 Heft 4 v. 29.4.2025

KMG: § 8 Abs 2 (idF BGBl I 2013/184), § 11 (idF BGBl I 2012/83)

Leitsatz (der Redaktion)

Der Prospektkontrollor haftet gem § 11 KMG für die unrichtige oder unvollständige Kontrolle des Prospekts nur dann, wenn der Anleger die unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Prospektangaben tatsächlich zur Grundlage einer schadensauslösenden Disposition gemacht hat.

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