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RTS zur MiCAR: Von Finanzunternehmen in die Mitteilung zur Bekundung ihrer Absicht zur Erbringung von Krypto-Dienstleistungen aufzunehmende Angaben

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2025/60ZFR 2025, 152 Heft 3 v. 26.3.2025

Am 20. 2. 2025 hat die Kom weitere Aspekte der MiCAR durch die Erlassung und Kundmachung eines technischen Regulierungsstandards (RTS) im ABl reguliert.

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