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Kommission erlässt RTS mit Standardformularen zur Meldung von schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfällen oder erheblichen Cyberbedrohungen

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2025/59ZFR 2025, 151 Heft 3 v. 26.3.2025

In Ergänzung zu jenem technischen Regulierungsstandard (RTS), der darauf abzielt, die Meldungen und Meldepflichten bei schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfällen gem Art 19 Abs 4 VO (EU) 2022/2554 (DORA) bei allen Arten von Finanzunternehmen zu harmonisieren,11DelVO (EU) 2025/301 der Kom vom 23. 10. 2024 gem Art 20 Abs 3 DORA "zur Festlegung des Inhalts und der Fristen für die Erstmeldung, die Zwischenmeldung und die Abschlussmeldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle sowie des Inhalts der freiwilligen Meldung erheblicher Cyberbedrohungen", im ABl veröffentlicht am 20. 2. 2025. Zuletzt hierzu Wolfbauer, RTS zu DORA betreffend Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle, ZFR 2025/42, 102 f. definiert der gegenständliche RTS DelVO (EU) 2025/302 vom 23. 10. 2025 die "Standardformulare, Vorlagen und Verfahren für Finanzunternehmen zur Meldung eines schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfalls oder einer erheblichen Cyberbedrohung". Die Kom stützt sich hierbei auf die Grundlage des Art 20 Abs 4 DORA.

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