vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Begriff "externe Buchprüfer" nach der 4. Geldwäsche-Richtlinie

JudikaturEuGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2025/47ZFR 2025, 124 Heft 3 v. 26.3.2025

RL (EU) 2015/849 (4. GW-RL): Art 1 Abs 1 und 2, Art 2 Abs 1, Art 58 Abs 1

Tenor (des Gerichts)

Art 2 Abs 1 Z 3 lit a 4. GW-RL ist dahin auszulegen, dass der Begriff "externe Buchprüfer" iS dieser Bestimmung natürliche oder juristische Personen erfasst, deren berufliche Tätigkeit darin besteht, gegenüber Dritten selbstständig Buchhaltungsdienstleistungen wie die Erstellung, die Führung oder die Prüfung von Büchern zu erbringen. Dagegen fällt eine juristische Person, die die Buchführung von mit ihr verbundenen Gesellschaften im Hinblick auf die gemeinsame Nutzung von Ressourcen übernimmt, nicht unter diesen Begriff.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte