Der gegenständliche technische Regulierungsstandard (RTS) zielt darauf ab, die Harmonisierung und Vereinfachung der in Art 19 Abs 4 VO (EU) 2022/2554 (DORA) genannten Meldungen und Meldepflichten bei schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfällen bei allen Arten von Finanzunternehmen sicherzustellen. Dies erfolgt mit der auf Art 20 Abs 3 DORA basierenden DelVO (EU) 2025/301 der Kom vom 23. 10. 2024 "zur Festlegung des Inhalts und der Fristen für die Erstmeldung, die Zwischenmeldung und die Abschlussmeldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle sowie des Inhalts der freiwilligen Meldung erheblicher Cyberbedrohungen", im ABl veröffentlicht am 20. 2. 2025.

