Mit den "Gemeinsamen Leitlinien der EBA und der ESMA zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans von Emittenten vermögenswertereferenzierter Token und von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen" adressieren die beiden europäischen Aufsichtsbehörden das auch von anderen beaufsichtigten Rechtsträgern bekannte Thema der "fitness und propriety" der involvierten Organe und qualifizierten Anteilseigner für den Anwendungsbereich der MiCAR.1 Die FMA hat auch hierzu fristgerecht die Erklärung "fully compliant" abgegeben.

