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Gemeinsame Leitlinien von EBA und ESMA zur Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans sowie qualifizierter Gesellschafter von Emittenten und Krypto-Dienstleistern

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2025/38ZFR 2025, 95 Heft 2 v. 27.2.2025

Mit den "Gemeinsamen Leitlinien der EBA und der ESMA zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans von Emittenten vermögenswertereferenzierter Token und von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen" adressieren die beiden europäischen Aufsichtsbehörden das auch von anderen beaufsichtigten Rechtsträgern bekannte Thema der "fitness und propriety" der involvierten Organe und qualifizierten Anteilseigner für den Anwendungsbereich der MiCAR.11EBA/GL/2024/09, ESMA75-453128700-10 vom 4. 12. 2024. Die FMA hat auch hierzu fristgerecht die Erklärung "fully compliant" abgegeben.

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