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Ad-hoc-Publizität bei zeitlich gestreckten Vorgängen nach Art 17 Abs 1 MAR im Lichte des ESMA-Konsultationspapiers

BeiträgeThomas SternZFR 2025/24ZFR 2025, 56 Heft 2 v. 27.2.2025

Der "Listing Act"11VO (EU) 2024/2809 zur Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der Union für Unternehmen und zur Erleichterung des Kapitalzugangs für kleine und mittlere Unternehmen, ABl L 2024/2809 vom 14. 11. 2024. präzisiert jenen Zeitpunkt, zu dem eine Insiderinformation im Falle "zeitlich gestreckter Vorgänge" spätestens veröffentlicht werden muss. Weitere Determinierungen erfolgen tertiärrechtlich aufgrund des Mandats in Art 17 Abs 12 lit a MAR. Die ESMA hat nun erste inhaltliche Vorschläge im Rahmen eines Konsultationspapiers veröffentlicht.22Die Ausführungen reflektieren exklusiv die persönliche Meinung des Verfassers.

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