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EU Listing Act: MAR-Änderungen aus Sicht der Praxis

BeiträgeSebastian Sieder/Jörg BaumgartnerZFR 2025/4ZFR 2025, 15 Heft 1 v. 23.1.2025

Der EU Listing Act umfasst eine VO11VO (EU) 2024/2809 zur Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der Union für Unternehmen und zur Erleichterung des Kapitalzugangs für kleine und mittlere Unternehmen, ABl L 2024/2809 vom 14. 11. 2024. mit Änderungen der Prospekt-VO, der MAR und der MiFIR (in weiterer Folge "ÄnderungsVO"). Zudem enthält der EU Listing Act eine RL,22RL (EU) 2024/2811 zur Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der Union für Unternehmen und zur Erleichterung des Kapitalzugangs für kleine und mittlere Unternehmen, ABl L 2024/2811 vom 14. 11. 2024. welche Änderungen der MiFID II und die Aufhebung der BörsenzulassungsRL33RL 2001/34/EG über die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Börsennotierung und über die hinsichtlich dieser Wertpapiere zu veröffentlichenden Informationen, ABl L 2001/184, 1. beinhaltet, und eine RL,44RL (EU) 2024/2810 über Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien in Gesellschaften, die eine Zulassung ihrer Anteile zum Handel an einem multilateralen Handelssystem beantragen, ABl L 2024/2810 vom 14. 11. 2024. die die Einführung von Mehrstimmrechtsaktienstrukturen vorgibt.55Vgl jüngst mit einer kurzen Zusammenfassung wesentlicher Inhalte Barth/Hirschler, EU Listing Act, GesRZ 2024, 136. Ziel des EU Listing Act ist es, die Börsennotierung von Aktien und anderen Wertpapieren an öffentlichen Märkten in der EU für Unternehmen, insb für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), attraktiver zu machen.66Vgl nur zum Startschuss des EU Listing Act Kom, Targeted consultation on the Listing Act making public capital markets more attractive for EU companies and facilitating access to capital for SMEs 3, https://finance.ec.europa.eu/regulation-and-supervision/consultations/finance-2021-listing-act-targeted_en#:~:text=Objective%20of%20the%20consultation ,%2Dsized%20enterprises%20(SMEs) (alle Internetquellen zuletzt abgerufen am 13. 01. 2025; ErwGr 1 ff ÄnderungsVO. Ob dies aus Sicht der Praxis bezüglich der wesentlichsten MAR-Änderungen gelingt, wird nachfolgend analysiert.

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