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Klausel zu einer Kreditbearbeitungsgebühr von 20.850 € gröblich benachteiligend

JudikaturOGHBearbeiter: Jakob KepplingerZFR 2025/226ZFR 2025, 569 Heft 11 v. 20.11.2025

KSchG: § 6 Abs 3

ABGB: § 879 Abs 3

Leitsätze (der Redaktion)

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