vorheriges Dokument
nächstes Dokument

FMA-Kostenverordnung: Einbeziehung der Kreditdienstleister sowie weitere Änderungen

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2025/214ZFR 2025, 535 Heft 10 v. 24.10.2025

Mit der vorliegenden Novelle zur FMA-KVO11BGBl II 2025/201 vom 16. 9. 2025. bezieht die FMA auch konzessionierte Kreditdienstleister gem § 3 Z 8 KKG sowie Kreditdienstleistungserbringer gem § 3 Z 7 KKG, an die gem § 12 KKG Kreditdienstleistungen ausgelagert wurden, in die Kostenpflicht ein (vgl § 3 Abs 1 Z 1 lit a sublit ee FMA-KVO): § 23 KKG fügt dem Subrechnungskreis 1 im Rechnungskreis 1 diese neue Gruppe von Kostenpflichtigen hinzu, ohne für diese spezielle Kostenregelungen zu implementieren, sodass es bei den für den Subrechnungskreis 1 festgelegten Kriterien verbleibt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte