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Änderung der DelVO (EU) 2015/63 in Bezug auf die Berechnung berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2024/86ZFR 2024, 203 Heft 4 v. 29.4.2024

Ende März hat die Kom mit der DelVO 2024/895 vom 13. 12. 2023 eine Änderung ihrer DelVO (EU) 2015/63 in Bezug auf die Berechnung berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten und die Übergangsregelung im ABl kundgemacht.11ABl L vom 20. 3. 2023, 1-5. Die DelVO fußt auf Art 103 Abs 7 RL 2014/59/EU (BRRD).

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