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Zwei neue Verordnungen der FMA zum Pensionskassengesetz

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2024/273ZFR 2024, 614 Heft 12 v. 23.12.2024

1. Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025

§ 30 Abs 4 PKG ermächtigt die FMA, durch VO die Formblätter für die Bilanz und die GuV von Pensionskassen sowie den Rechenschaftsbericht der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) festzusetzen. Die FMA hat dabei die Besonderheiten des Pensionskassengeschäftes, die allgemeinen bilanziellen Grund-

Seite 614


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