Die jüngsten regulatorischen Initiativen, allen voran die Retail Investment Strategy, verorten Lücken im Wohlverhaltensrecht. Diese Mängel wären zumindest teilweise dafür verantwortlich, dass sich Endkunden nicht stärker an den Kapitalmarkt trauten und demgegenüber nachteilige Investitionsentscheidungen treffen. Man müsse daher - so die Prämisse der Regulatoren - den Schutz für den Kunden weiter erhöhen. Wer dieser "Kunde" nun konkret ist, ist im Finanzmarktrecht aber nicht immer völlig klar.1

