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Kommission verschiebt Geltungsbeginn der geänderten Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2024/246ZFR 2024, 562 Heft 11 v. 27.11.2024

Mit der VO (EU) 2019/876 hatte der europäische Gesetzgeber die CRR geändert, um ua die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgenommene grundlegende Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB), bei der es sich um ein umfassendes Paket von Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko handelt, als Meldepflicht in die CRR aufzunehmen. Mit der VO (EU) 2024/1623 wurde die CRR erneut geändert, um ua die FRTB-Standards in verbindliche Anforderungen für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko umzuwandeln. Angesichts des intensiven Wettbewerbs bei internationalen Handelstätigkeiten wurden die FRTB-Standards unter der Prämisse angenommen, dass sie in allen Rechtsräumen sowohl inhaltlich als auch zeitlich so umgesetzt werden, dass die Institute auf internationaler Ebene gleiche Wettbewerbsbedingungen für ihre Handelstätigkeiten vorfinden. Die Überwachung der Umsetzung der FRTB-Standards in anderen im BCBS vertretenen Rechtsräumen und insb in Ländern mit einer großen Zahl international tätiger Banken hat - laut Kom - gezeigt, dass aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung der FRTB-Standards in diesen Rechtsräumen ein erhebliches Risiko von Verzerrungen des internationalen Wettbewerbs besteht.

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