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Faktischer Geschäftsführer als "Mitglied des Leitungsorgans" iSv § 32 Abs 2 Z 1 IO

Judikatur im FokusBearbeiter: Philipp FidlerZFR 2024/226ZFR 2024, 527 Heft 11 v. 27.11.2024

IO: §§ 28, 32, 39

Leitsätze (der Redaktion)

Der faktische hat gleich dem rechtlichen Geschäftsführer "Insiderstellung", mit anderen Worten eine "besondere Informationsmöglichkeit" über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners. Dies rechtfertigt, auch ihn als "Mitglied des Leitungsorgans" iSd § 32 Abs 2 Z 1 IO zu qualifizieren.

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