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Feststellungsbegehren unberechtigt

JudikaturOGHBearbeiterin: Mag. Julia BaierZFR 2013/47ZFR 2013, 91 Heft 2 v. 4.4.2013

ZPO § 228

Wurde eine Sorgfaltspflichtverletzung des Anlageberaters im Rahmen des Klagehauptbegehrens auf Leistung verneint und wurde das Leistungsbegehren rechtskräftig abgewiesen, ist ein Feststellungsbegehren nicht mehr zulässig. Die rechtskräftige Abweisung des Hauptbegehrens allein begründet kein Feststellungsinteresse.

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