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Haftung des Anlageberaters/Mitverschulden des Kunden

JudikaturOGHBearbeiter: RA MMag. Dr. Florian LinderZFR 2011/40ZFR 2011, 86 Heft 2 v. 15.4.2011

ABGB §§ 1295 ff

1. Der Anlageberater haftet auch dann für die unrichtige Aufklärung über die typischen Risiken, wenn er selbst von der Seriosität des Anlagegeschäfts überzeugt war.

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