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Aufenthaltsbewilligung; Studienerfolg

RechtsprechungLeitsätzeScharlerzfhr 2016/19zfhr 2016, 166 Heft 5 v. 1.10.2016

§ 64 Abs 3 NAG, § 75 Abs 6 UG

Der Studienerfolg ist nicht für die gesamte bisherige Studienlaufbahn zu prüfen, sondern lediglich für das vorangegangene Studienjahr. Das ist grundsätzlich dasjenige, das vor dem Gültigkeitsende des bestehenden Aufenthaltstitels liegt.

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