Die Kl bewarb sich auf eine Stelle als Anwaltsnotarin. Das Amt des Anwaltsnotars kann von Rechtsanwälten neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit bis zur Vollendung des 70. Lebensjahrs ausgeübt werden. Die Bewerbung der Kl wurde gesetzesgemäß abgelehnt, weil sie bei Ablauf der Bewerbungsfrist älter als 60 Jahre war. Zu prüfen war, ob die Altersgrenze von 60 Jahren altersdiskriminierend ist, dies vor dem Hintergrund, dass im konkreten Amtsbezirk zahlreiche Anwaltsnotarstellen unbesetzt waren. Hingegen gab es bei "hauptberuflichen" Notarstellen keine Schwierigkeiten, diese zu besetzen.