Die Kl erhielt Pflegegeld der Stufe 3 infolge der (unrichtigen) Annahme einer hochgradigen Sehbehinderung. In der Folge besserte sich ihr Zustand und die früheren geringen Gesichtsfeldausfälle fielen weg. Fraglich war, ob dies eine Entziehung des Pflegegeldes rechtfertigt.

