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Rückforderung überhöhter Betriebsratsvergütung

RechtsprechungJudikaturReinhard ReschZAS 2025/43ZAS 2025, 247 - 252 Heft 5 v. 25.9.2025

§§ 115, 117 ArbVG; §§ 877, 879 ABGB

Das Gebot der Ehrenamtlichkeit des BR-Mandats soll einerseits den Anschein der Käuflichkeit der BR-Mitglieder und andererseits die Entfremdung von der Belegschaft vermeiden; zudem sichert es die Unabhängigkeit der BR-Mitglieder. Schutzobjekt der Ehrenamtlichkeit ist die Belegschaft und ihr Anspruch auf eine vom BI unbeeinflusste Interessenvertretung.

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