Im Insolvenzverfahren existieren sowohl für den Insolvenzverwalter (bzw eigenverwaltenden Schuldner) als auch für die AN (begünstigte) Lösungsrechte von Arbeitsverhältnissen. So normiert die relevante Bestimmung des § 25 IO nicht nur besondere Modalitäten der Kündigung bzw des Austritts, die vom Arbeitsrecht abweichen, die IO knüpft an eine solche Auflösung nach § 25 IO darüber hinaus eine spezifische insolvenzrechtliche Forderungsqualifikation. Das ist insbesondere für entstehende Beendigungsansprüche von wesentlicher Relevanz. Der vorliegende Beitrag gibt einerseits einen Überblick über die derzeitige Rechtslage und untersucht andererseits ausgewählte Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz.

