§ 90 Abs 2 Z 1 B-KUVG; § 175 Abs 2 Z 1 ASVG; § 2 Z 19, § 88b StVO
Mit einem E-Scooter zurückgelegte Wege unterliegen nicht dem UV-rechtlichen Schutz.
Die Grenze des UV-Schutzes verläuft nicht zwischen Spiel- oder Sportgeräten und Fahrzeugen iSd StVO, sondern zwischen allgemein üblichen und anderen Verkehrs- bzw Fortbewegungsmitteln.

